Die Honorierung für anwaltliche Dienstleistungen ausserhalb von Gerichts-verfahren wird bei Mandatsannahme vereinbart. In der Regel erfolgt die Honorierung nach Zeitaufwand.

In gerichtlichen Fällen ist die Honorarordnung für Advokaten des jeweiligen Gerichtsstands-Kantons massgeblich.

Für Notariatsdienstleistungen bemisst sich das Honorar entsprechend dem Notariatstarif des Kantons Basel-Stadt.